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   VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608   

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https://dejure.org/2005,4323
VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608 (https://dejure.org/2005,4323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2005 - 1 B 03.2608 (https://dejure.org/2005,4323)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 1 B 03.2608 (https://dejure.org/2005,4323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum ; Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum; Benutzung von Anlagen; Wohnung als Grundlage für die Sicherung der persönlichen Freiheit und die Entfaltung der Persönlichkeit der Bewohner; ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 82 Satz 2; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 754
  • NZM 2006, 750
  • DVBl 2006, 1328 (Ls.)
  • BauR 2006, 1882
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    aaa) Nähere Umgebung im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist die Bebauung in der Nachbarschaft des Baugrundstücks, auf die sich das geplante Vorhaben in städtebaulicher Hinsicht auswirken kann und die ihrerseits das Baugrundstück prägt (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).

    Denn jedenfalls die Nutzung des "Blockhauses", das nach dem beim Augenschein gewonnenen Eindruck in dem Gebiet nicht als "Fremdkörper" wirkt, zu Wohnzwecken wird vom Landratsamt seit längerem geduldet und ist damit als vorhanden anzusehen (BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369).

    Ein solches Vorhaben ist nur dann - ausnahmsweise - unzulässig, wenn es nicht die nach den Umständen des einzelnen Falls gebotene Rücksicht auf die benachbarte Bebauung nimmt (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369/386 f.).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Wenn gegenüber den Bewohnern die Nutzung von Wohnraum untersagt werden soll, der für diese den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet, ist bei der Prüfung, ob die durch die Nutzungsuntersagung verursachten Nachteile in einem angemessenen Verhältnis zu dem Erfolg der Maßnahme stehen (vgl. Art. 8 Abs. 2 LStVG), die besondere Bedeutung der Wohnung zu berücksichtigten, die das Bundesverfassungsgericht veranlasst hat, das Besitzrecht der Mieter von Wohnraum als Eigentum im Sinn von Art. 14 Abs. 1 GG anzusehen (BVerfG vom 26.5.1993 BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035).
  • BVerwG, 03.04.1981 - 4 C 61.78

    Begriff des "Einfügens" i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Ebenfalls unerheblich ist, dass das Gebiet im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt ist (BVerwG vom 3.4.1981 BVerwGE 62, 151).
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Auch wenn die Folgen einer Nutzungsuntersagung für den Betroffenen in der Regel weniger gravierend sind als die einer Beseitigungsanordnung, ist es im allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - gemäß Art. 82 Satz 3 BayBO aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (BayVGH vom 4.8.2004 BayVBl 2005, 369; vom 23.3.1992 2 B 89.818; vom 29.9.1981 BayVBl 1982, 51; OVG RhPf vom 22.5.1996 BRS 58 Nr. 202).
  • VGH Bayern, 12.03.2003 - 2 C 02.1503
    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Maßgebend ist hier in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 1 und 2 GKG a. F. der Jahresnutzwert des Mietobjekts, weil die Bedeutung der Sache für den Kläger letztlich in der Erhaltung des Mietverhältnisses besteht (BayVGH vom 12.3.2003 2 C 02.1503; vom 21.10.1999 1 C 99.2231; OVG NRW vom 31.3.1089 NVwZ-RR 1990 110).
  • VGH Bayern, 21.10.1999 - 1 C 99.2231
    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Maßgebend ist hier in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 1 und 2 GKG a. F. der Jahresnutzwert des Mietobjekts, weil die Bedeutung der Sache für den Kläger letztlich in der Erhaltung des Mietverhältnisses besteht (BayVGH vom 12.3.2003 2 C 02.1503; vom 21.10.1999 1 C 99.2231; OVG NRW vom 31.3.1089 NVwZ-RR 1990 110).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1989 - 7 A 622/88
    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
    Maßgebend ist hier in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 1 und 2 GKG a. F. der Jahresnutzwert des Mietobjekts, weil die Bedeutung der Sache für den Kläger letztlich in der Erhaltung des Mietverhältnisses besteht (BayVGH vom 12.3.2003 2 C 02.1503; vom 21.10.1999 1 C 99.2231; OVG NRW vom 31.3.1089 NVwZ-RR 1990 110).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2014 - 9 K 4545/10

    Berufsmäßige Imkerei

    Wegen dieser Bedeutung setzt die Verhältnismäßigkeit einer Untersagung der Nutzung von Wohnraum, der für den Bewohner den alleinigen Mittelpunkt seiner privaten Existenz bildet, in der Regel nicht nur neben der formellen auch die - hier gegebene - materielle Baurechtswidrigkeit der Nutzung voraus, vgl. dazu: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 1 B 03.2608 - juris Rn 24 = BauR 2006, 702.
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

    a) Mit der Anordnung unter Nr. 1 des Bescheides vom 1. Oktober 2001 wurde der Klägerin als Vermieterin nicht die Nutzung der "Gewerbeeinheiten 1, 2 und 5" zu Wohnzwecken untersagt, die bei Erlass der Anordnung bereits stattgefunden hat und die - in der "Gewerbeeinheit 5" - noch andauert (vgl. das Parallelverfahren 1 B 03.2608).

    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).

    Das Landratsamt hat auch nicht deswegen ermessensfehlerhaft gehandelt, weil es im Bescheid vom 1. Oktober 2001 nicht nur auf die formelle, sondern - letztlich zu Unrecht (vgl. das Urteil im Parallelverfahren 1 B 03.2608) - auch auf die materielle Rechtswidrigkeit der Wohnnutzung abgestellt hat.

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5542/10

    Außenbereich, Privilegierung, Hundeschule, Hundepension

    Wegen dieser Bedeutung setzt die Verhältnismäßigkeit einer Untersagung der Nutzung von Wohnraum, der für den Bewohner den alleinigen Mittelpunkt seiner privaten Existenz bildet, in der Regel nicht nur neben der formellen auch die - hier gegebene - materielle Baurechtswidrigkeit der Nutzung voraus, vgl. dazu: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Dezember 2005 - 1 B 03.2608 - juris Rn 24 = BauR 2006, 702.
  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

    Maßstabsbildend ist die Umgebung, insoweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702 = juris Rn. 28; B.v. 30.1.2013 - 2 ZB 12.198 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 13.05.2013 - W 4 S 13.312

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Nutzungsuntersagung von Wohnraum;

    Teilweise wird in der jüngeren Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs davon ausgegangen, dass die Untersagung der illegalen Nutzung von Wohnraum aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unzulässig ist, wenn dieser für den Betroffenen den allgemeinen Lebensmittelpunkt der privaten Existenz bildet; dann sei für eine Nutzungsuntersagung die materielle Illegalität erforderlich (so BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702 und B.v. 16.5.2008 - 9 ZB 07.3224 - juris; vgl. zur a.A. Decker in Simon/ Busse, Art. 76 RdNr. 282 und Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, 54. Erg.Lief. 2013, Art. 76 RdNr. 343).

    Unabhängig von der abstandsflächenrechtlichen Problematik bleibt festzuhalten, dass der Bayer. Verwaltungsgerichtshof auch entschieden hat, dass die Nutzung einer als Büro genehmigten Gewerbeeinheit als Wohnung (auch) deshalb genehmigungspflichtig ist, weil für die Wohnnutzung andere bauordnungsrechtliche (z.B. Stellplatzanforderungen) und bauplanungsrechtliche Anforderungen (z.B. im Hinblick auf das Einfügen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) gelten als für eine gewerbliche Büronutzung (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - juris).

    Erwägungen zur materiellen Rechtmäßigkeit nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (s.o. unter 2.2.1.; vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702).

  • VG Augsburg, 21.11.2014 - Au 5 S 14.1552

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Wohnheim;

    Damit ist es dem Grunde nach unerheblich, ob die untersagte Nutzung (auch) gegen materielles Recht verstößt (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702 f.).

    In der jüngeren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird davon ausgegangen, dass die Untersagung der illegalen Nutzung von Wohnraum aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch dann unzulässig ist, wenn dieser für die Betroffenen den allgemeinen Lebensmittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet; in diesen Fällen sei für eine Nutzungsuntersagung die materielle Illegalität erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl. 2006, 702; B.v. 16.5.2008 - 9 ZB. 07.3224 - BayVBl. 2009, 509 f.; andere Ansicht Decker in Simon/Busse, a.a.O., Art. 76 Rn. 282; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2014, Art. 76 Rn. 343).

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.774

    Nutzungsuntersagung

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird zudem hervorgehoben, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einer Nutzungsuntersagung gegenüber den Bewohnern von Wohnraum, der für diese den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet, in der Regel nur gegeben ist, wenn die Wohnnutzung (auch) materiell rechtswidrig ist (so BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl 2006, 702 und B.v. 16.5.2008 - 9 ZB 07.3224 - juris; vgl. zur a.A. Decker in Busse/Kraus, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 76 Rn. 282).

    Denn die Wohnnutzung ist einerseits materiell rechtswidrig (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl 2006, 702), weil sie gegen die unter 2.2.

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.818

    Duldungsanordnung im Hinblick auf eine Nutzungsuntersagung für Wohnraum

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird zudem hervorgehoben, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einer Nutzungsuntersagung gegenüber den Bewohnern von Wohnraum, der für diese den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet, in der Regel nur gegeben ist, wenn die Wohnnutzung (auch) materiell rechtswidrig ist (so BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl 2006, 702 und B.v. 16.5.2008 - 9 ZB 07.3224 - juris; vgl. zur a.A. Decker in Busse/Kraus, BayBO, 141. EL März 2021, Art. 76 Rn. 282).

    Denn die Wohnnutzung ist einerseits materiell rechtswidrig (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - BayVBl 2006, 702), weil sie gegen die unter 2.1.2.

  • VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 20.00982

    Erfolglose Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten - Nutzungsuntersagung

    Darüber hinaus ist, wenn die Nutzung von Wohnraum untersagt werden soll, der für die Bewohner den Mittelpunkt der privaten Existenz bildet, die materielle Rechtswidrigkeit der Wohnnutzung erforderlich (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - NVwZ-RR 2006, 754, 755; s. ausführlich VG Ansbach, B.v. 10.8.2020 - AN 17 E 20.00981 - juris Rn. 48).

    aa) Da es an einer Ermessenreduzierung auf Null zugunsten der Kläger fehlt, kommt es nicht entscheidend auf die durch die Beteiligten intensiv diskutierte Frage an, ob die Rechtsprechung des ersten Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einschlägig ist, nach der, wenn die Nutzung von Wohnraum untersagt werden soll, der für die Bewohner den Mittelpunkt der privaten Existenz bildet, im Rahmen einer Nutzungsuntersagung sogar die materielle Rechtswidrigkeit der Wohnnutzung erforderlich ist (BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - NVwZ-RR 2006, 754, 755; s. ausführlich VG Ansbach, B.v. 10.8.2020 - AN 17 E 20.00981 - juris Rn. 48).

  • VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411

    Rechtswidrige Zwangsgeldandrohung - kein Anspruch auf Ausnahme einer

    Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung genügt grundsätzlich die formelle Rechtswidrigkeit (BayVGH, U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 15; U. v. 25.4.2004 - 2 B 01.2147 - juris Rn. 10).

    Auf die materielle Rechtmäßigkeit kommt es allein insofern an, als eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2378 - juris Rn. 6; U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 18).

  • VG Würzburg, 07.08.2015 - W 4 S 15.656

    Nutzung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken

  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 4 S 15.1466

    Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen

  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 9 ZB 07.3224

    Die Ausübung von Prostitution in sogenannten Terminwohnungen ist im Mischgebiet

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 11.3412

    Funktionslosigkeit bauplanerischer Festsetzung als Gewerbegebiet

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 15 CS 15.44

    Reichweite einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung bei der Änderung der Nutzung

  • VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428

    Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 1 ZB 09.1971

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VG München, 11.10.2012 - M 11 K 12.2708

    Duldungsanordnung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung; Funktionslosigkeit

  • VG Ansbach, 10.08.2020 - AN 17 E 20.00981

    Erfolgloser Antrag, die Bauarbeiten zum Umbau eines benachbarten Fabrikgebäudes

  • VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
  • VG Augsburg, 07.11.2013 - Au 5 K 12.840

    Anfechtungsklage; Nutzungsuntersagung; Baubeseitigung; Errichtung einer

  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 9 ZB 07.3221

    Die Ausübung der Prostitution in sogenannten Terminwohnungen ist im Mischgebiet

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick

  • VG München, 21.10.2021 - M 1 E 21.2653

    Erfolgloser Nachbarantrag auf bauaufsichtsrechtliche Sicherungsmaßnahmen

  • VG München, 01.10.2013 - M 8 S 13.4440

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; Sofortvollzugsbegründung; Anhörung;

  • VG Düsseldorf, 10.11.2021 - 25 L 1817/21
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 14.1300

    Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit

  • VG Augsburg, 26.09.2013 - Au 5 K 13.225

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Ermessen; Zwangsgeld; Duldungsanordnung

  • VG Ansbach, 27.08.2013 - AN 4 S 13.01536

    Untersagungsverfügung gegen Spielhalle ohne erforderliche glücksspielrechtliche

  • VG Regensburg, 15.02.2011 - RN 6 K 10.1552

    Nutzungsuntersagung

  • VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche

  • VG Regensburg, 14.07.2011 - RO 7 K 10.2261

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betrieb

  • VG München, 26.07.2023 - M 9 S 23.1621

    Nutzungsuntersagung und Duldungsanordnung - Vermietung von Apartments an

  • VG München, 28.11.2011 - M 8 K 10.6073

    Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches

  • VG München, 12.11.2019 - M 1 K 17.2807

    Nutzungsuntersagung für eine Lagerhalle

  • VG Augsburg, 20.11.2015 - Au 5 S 15.1640

    Anfechtungsklage, Bauantrag, Baugenehmigung, Ermessensentscheidung,

  • VG München, 07.10.2013 - M 8 K 12.2129

    Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches

  • VG München, 27.12.2012 - M 8 S 12.5919

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigte Wohnnutzung im Dachgeschoss; Rettungsweg;

  • VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761

    Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 9 K 21.00998

    Klage gegen Verpflichtung zur Vorlage eines Bauantrages

  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1665

    Unbegründete Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

  • VG Augsburg, 17.03.2016 - Au 5 K 15.1639

    Nutzungsuntersagung bei Nutzungsänderung einer Lagerhalle in eine

  • VG Würzburg, 14.07.2015 - W 4 K 15.38

    Kein Anspruch auf Nutzungsänderung von Bürogebäude für Wohnzwecke

  • VG München, 20.02.2014 - M 11 K 13.1134

    Nutzungsuntersagung; Zahnarztpraxis; Nutzungsänderung von Lager in Büroräume

  • VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195

    Nutzungsuntersagung einer betrieblichen Tätigkeit als Vergnügungsstätte

  • VGH Bayern, 02.09.2009 - 9 C 09.84

    Prozesskostenhilfe; Außenbereich; ehemaliges Betriebsgelände; Reittherapie;

  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 1 ZB 11.700

    Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung eines Gewerbebaus mit Einbau von

  • VG München, 04.03.2013 - M 8 K 12.2438

    Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für bauaufsichtliche Maßnahmen auf

  • VG München, 04.10.2012 - M 11 K 12.1268

    Verfestigung einer aus Wohnhäusern bestehenden Splittersiedlung durch Aufnahme

  • VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Umnutzung Wohnung-Büro; WA; Ausschluss der

  • VG Ansbach, 27.05.2008 - AN 3 K 07.01279

    Grenzgarage; Beseitigung einer Feuerstätte; Untersagung einer unmittelbar

  • VG Ansbach, 03.09.2007 - AN 3 S 07.01664
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